AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Fone Repair  Stand 11.2019

Boeler Straße 89, 58097 Hagen, Tel.: 02331 4783204, Mail: info@fonerepair.de – Internet: www.fonerepair.de  USt-Id: DE296101129 

vertreten durch Herrn Bijan Shamsaldini

 

Allgemeines

Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Auftragserteilung

  • Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten erteilt die wir für notwendig halten. Wir sind zur Behebung von Mängeln berechtigt die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist.
  • Bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn sich bei der Ausführung der Arbeiten zeigt, dass der angestrebte Reparaturerfolg oder der Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht. Das gleiche gilt, wenn ein vom Kunden angegebener Reparaturhöchstpreis überschritten wird. Der Kunde ist in diesen Fällen zur Erstattung der uns bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet.

Kostenvoranschlag bzw Diagnose

  • Der Kostenvoranschlag stellt eine fachmännische Beurteilung der zu erwartenden Reparaturkosten dar und ist unverbindlich.  
  • Fone Repair behält sich vor, die Erstellung eines schriftlichen Kostenvoranschlages (nachfolgend auch Angebot oder KVA genannt) in Rechnung zu stellen, derzeit in Höhe von 20,00 € inkl. MwSt. Diese Summe wird auch dann fällig, wenn es nicht zu einer Reparatur bei Fone Repair kommt.
  • Sollte sich bei der Reparatur herausstellen, dass die kalkulierte Summe um mehr als 20% überschritten werden muss, um die Reparatur abzuschließen, wird der Kunde umgehend informiert. Die bis dahin entstandenen Kosten trägt der Kunde, auch wenn eine Reparatur dann nicht mehr möglich sein sollte.
  • Fone Repair weist darauf hin, dass es nötig sein kann, Ihr Gerät zu öffnen um einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Unter Umständen kann sich daher das Gerät anschließend nicht mehr im Originalzustand befinden.
  • Wird nach der Erstellung des KVA die Reparatur beauftragt, werden die 20,00 € mit der endgültigen Rechnung Summe verrechnet.

Reparaturdurchführung

  • Wir sind berechtigt die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen
  • Fone Repair behält sich das Recht vor, einen Gerätetausch durchzuführen, sofern die Reparatur nicht möglich ist. Das Austauschgerät muss gleichwertig oder besser in Zustand und Funktion sein.
  • Hat das zu reparierende Gerät eine Einschränkung in Form von Sicherheitsvorkehrungen wie z.B. Sperrcode, Wischcode, Fingerbdruck oder SIM, Net bzw iCloud Lock müssen diese vor der Reparatur angezeigt werden. Sollte aufgrund der zuvor genannten Einschränkungen keine abschließende Funktionsprüfung des Gerätes möglich sein, trägt der Kunde die gesamten Kosten für den erneuten Reparaturaufwand.
  • Fone Repair behält sich vor, getauschte Ersatzteile einzubehalten, sofern nichts anderes vorab vereinbart wurde.  

Reparaturkosten und Zahlung

  • Sämtliche kostenpflichtigen Reparaturen werden nach Zeitaufwand und dem verwendeten Material berechnet. Die Kosten bestimmter typischer Reparaturen werden nach Pauschalen berechnet. 
  • Kostenpflichtig reparierte Geräte werden gegen Barzahlung, EC-Cash oder Überweisung der Reparaturkosten zurückgegeben. 

Ansprüche auf Nacherfüllung bei kostenpflichtigen Reparaturen

  • Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, insbesondere Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen, verjähren innerhalb von einem Jahr.
  • Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Reparaturvertrag zurücktreten.
  • Offensichtlich Mängel sind, wenn der Kunde Verbraucher ist, innerhalb einer Frist von zwei Wochen bzw. wenn der Kunde Unternehmer ist, unverzüglich nach Empfang der Ware oder der Durchführung der Reparatur schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
  • Wir haften nicht für Schäden die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden. Unsachgemäß ist jedenfalls, was den Angaben des Herstellers widerspricht.
  • Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler die durch Veränderung der Systemeinstellung durch Installation von Software, Treibern oder anderen Hardwarekomponenten oder durch ähnliche Maßnahmen verursacht wurden, begründen keinen Anspruch des Kunden.
  • Bei kostenpflichtigen Reparaturen bestehen 6 (sechs) Monate Gewährleistung auf die tatsächlich ausgetauschten Ersatzteile. Ausgeschlossen hiervon sind etwaige Folgeschäden.

Haftung

  • Wir haften dem Kunden nur dann auf Schadenersatz, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist in diesen Fällen auf €500,00 (fünfhundert) begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Im Falle der Beschädigung des Reparaturgegenstandes sind wir zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.

Datensicherung

  • Während der Reparatur kann es in einzelnen, seltenen Fällen nötig sein, das Gerät auf die Werkseinstellungen zurück zu setzen. Um den Verlust Ihrer Daten zu vermeiden, wird jedem Kunden empfohlen, eigenständig und ohne weiteren Hinweis von Fone Repair, vor jeder Reparatur eine Datensicherung durchzuführen. Fone Repair haftet nicht für Datenverlust.
  • Eine Datensicherung wird nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch durchgeführt und muss vor der Reparatur angezeigt werden. Es gibt keine Gewährleistung oder Garantie auf Vollständigkeit der zu sichernden Daten. Fone Repair ist nicht verpflichtet, den Kunden über die eventuelle Unvollständigkeit einer Datensicherung zu unterrichten.

Glasreparatur

  • Die vom Hersteller empfohlene Reparatur besagt, dass bei einem Glasbruch die komplette Displayeinheit ausgetauscht werden soll.
  • Da dies aber mit enormen Kosten verbunden ist, versuchen wir, das Glas allein auszutauschen. Das Glas ist mit einem UV-Beständigem Kleber vollflächig beklebt, was das Entfernen der Glasscheibe allein sehr schwierig macht. Dazu kommt, dass die LCD Oberfläche nach einem Sturz bzw. Druckschaden Mikrorisse enthalten kann. Diese Mikrorisse verwandeln sich im Laufe der Reparatur in einen LCD Bruch, was dazu führt, dass die ganze LCD-Einheit getauscht werden muss. Bei einer Erfolgsquote von mehr als 80% gelingt es aber, die Glasscheibe erfolgreich zu entfernen, und eine neue wieder Vollflächig mit einem UV-Kleber zu bekleben. Die Firma Fone Repair haftet nicht im Falle eines LCD-Bruchs.

Zubehör

  • Grundsätzlich nehmen wir kein Zubehör an. Sollten wir zu Überprüfungszwecken das Zubehör einbehalten, muss dies auf dem Abholschein vermerkt werden.

Aufbewahrung und Abholung

  • Wir sind berechtigt reparierte Gegenstände an den Überbringer des Abholscheines oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises wie z.B. Personalausweis Reisepass auszuhändigen.
  • Werden Reparaturgeräte, die persönlich abgegeben wurden, nicht innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Mitteilung  über die Fertigstellung abgeholt, verlangen wir Lagerkosten (3€ netto/Tag). Wir haften ab diesem Zeitpunkt nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung des Reparaturgegenstandes, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Übersteigen die Lagerkosten nach unserer Beurteilung den Zeitwert des Gerätes abzüglich der Reparaturkosten, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht. Zudem sind wir zu einer Verwertung berechtigt. Alternativ kann Fone Repair das Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs veräußern. 
  • Für Geräte, für die bereits ein Kostenvoranschlag erstellt wurde, werden nach 4 (Vier) Wochen Lagerkosten verlangt. Wir haften ab diesem Zeitpunkt nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung des Reparaturgegenstandes, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Übersteigen die Lagerkosten nach unserer Beurteilung den Zeitwert des Gerätes abzüglich der Reparaturkosten, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht. Zudem sind wir zu einer Verwertung berechtigt. Alternativ kann Fone Repair das Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs veräußern.

Reparaturtermine

  • Bei der Reparatur Ihres Smartphones können unvorhersehbare Fehler zum Vorschein kommen, wie z.B. deformierte innere Rahmen, Flexkabelbrüche, abgebrochene Schraubenhalterungen, kleine Ersatzteile wie z.B. UV-Filter, die durch einen Glasbruch nicht mehr vorhanden sind, und daher ist eine Abholung Ihres Gerätes erst nach unserer „SMS Benachrichtung“ möglich.
  • Reparaturtermine sind stets unverbindlich, die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem notwendigen Reparaturaufwand.

6 – Salvatorische Klausel

Ist der Vereinbarungen aus dieser AGB unwirksam oder entspricht diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen, so ist für diese Regelung eine Einigung zu erzielen, die den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit der AGB aufgrund einer nicht regelkonformen Bestimmung bleibt ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Teile der AGB bleiben uneingeschränkt bestehen, auch wenn eine Einzelregelung nicht gesetzes-konform ist. eine